HGB § 179 – Insolvenz der Kommanditgesellschaft
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 179 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der Paragraph beschreibt, was passiert, wenn eine Kommanditgesellschaft (KG) insolvent wird, also zahlungsunfähig ist. Insbesondere wird erklärt, wie das Insolvenzverfahren für die KG und ihre Gesellschafter abläuft.
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