HGB § 342 – Anwendungsbereich
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 342 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetzesabschnitt geht es um Unternehmen, die in Deutschland tätig sind und aus dem Ausland kommen oder internationale Aktivitäten haben. Hier wird definiert, wann genau diese Vorschriften für sie gelten.
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