KSchG § 2 – Änderungskündigung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchKSchG
- Zitierweise§ 2 KSchG
- Stand25.08.1969
- FundstelleBGBl I 1951, 499
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs.
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