KSchG § 8 – Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchKSchG
- Stand25.08.1969
- FundstelleBGBl I 1951, 499
Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.