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AktG § 25 – Bekanntmachungen der Gesellschaft

In diesem Paragraphen des Aktiengesetzes wird festgelegt, wie und wo Bekanntmachungen einer Gesellschaft veröffentlicht werden sollen. Wenn das Gesetz oder die Satzung der Gesellschaft vorschreibt, dass Bekanntmachungen in bestimmten Gesellschaftsblättern geschehen sollen, müssen diese auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

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