Compliance & Regulatory Monitor

AktG § 49 – Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer

In diesem Paragraphen wird erklärt, dass die Verantwortung von Gründungsprüfern ähnlich geregelt ist wie die von Abschlussprüfern. Das bedeutet, dass die gleichen Regeln gelten, wenn es um ihre Verantwortung geht.

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