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AktG § 81 – Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis seiner Mitglieder

In diesem Gesetz geht es darum, dass Änderungen im Vorstand einer Aktiengesellschaft (AktG) beim Handelsregister angemeldet werden müssen. Dazu zählt auch die Anpassung der Vertretungsbefugnis eines Vorstandsmitglieds.

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