AktG § 93 – Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseAktG § 93 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1089
In diesem Gesetz geht es um die Sorgfalt, die Vorstandsmitglieder eines Unternehmens anwenden müssen. Sie sind verantwortlich für die Entscheidungen, die sie treffen, und müssen dabei im besten Interesse des Unternehmens handeln.
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