Compliance & Regulatory Monitor

AktG § 101 – Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder

In diesem Paragrafen wird erklärt, wie die Mitglieder des Aufsichtsrats in einem Unternehmen gewählt werden. Die Wahl erfolgt meistens durch die Hauptversammlung, es gibt aber auch bestimmte Regelungen für Arbeitnehmervertreter.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen