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AktG § 102 – Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder

Es geht darum, wie lange Aufsichtsratsmitglieder in einem Unternehmen im Amt bleiben können. Ihre Amtszeit endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für ein bestimmtes Geschäftsjahr entscheidet.

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