AktG § 111 – Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseAktG § 111 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1089
Der § 111 des Aktiengesetzes regelt die Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats in einer Gesellschaft. Dazu gehört die Überwachung der Geschäftsführung und das Einsehen von wichtigen Unterlagen.
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