Compliance & Regulatory Monitor

AktG § 114 – Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

Der Paragraph regelt Verträge, die Aufsichtsratsmitglieder mit ihrer Gesellschaft außerhalb ihrer Aufsichtsratsarbeit machen. Diese Verträge müssen vom Aufsichtsrat genehmigt werden, damit sie gültig sind.

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