AktG § 224 – Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAktG
- Stand04.02.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1089
Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.
Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.