AktG § 281 – Inhalt der Satzung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseAktG § 281 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1089
In diesem Paragraphen des AktG (Aktiengesetz) wird beschrieben, was eine Satzung enthalten muss. Die Satzung ist ein wichtiges Dokument für Unternehmen.
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