AktG § 410 – Inkrafttreten
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseAktG § 410 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1089
Dieser rechtliche Abschnitt erläutert, dass das Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft tritt.
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