UrhG § 2 – Geschützte Werke
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseUrhG § 2 Allgemein
- Stand26.05.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1273
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt, welche Werke in Deutschland geschützt sind. Dazu gehören zum Beispiel Bücher, Musik, Filme und Kunstwerke.
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