UrhG § 28 – Vererbung des Urheberrechts
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseUrhG § 28 Allgemein
- Stand26.05.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1273
In diesem Gesetz geht es um das Urheberrecht und dessen Vererbung. Es besagt, dass die Rechte an kreativen Werken wie Musik, Filme oder Bücher nach dem Tod des Urhebers an dessen Erben übergehen können.
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