Compliance & Regulatory Monitor

UrhG § 34 – Übertragung von Nutzungsrechten

Es geht darum, wie Nutzungsrechte an einem Werk übertragen werden können. Der Urheber, also der Schöpfer des Werkes, muss der Übertragung zustimmen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen