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UrhG § 54 – Vergütungspflicht

Der Paragraph regelt die Vergütung, die ein Urheber für die Vervielfältigung seines Werkes verlangen kann. Wenn Geräte oder Speichermedien verwendet werden, um Kopien eines Werkes zu erstellen, hat der Urheber ein Recht auf eine faire Bezahlung von den Herstellern dieser Geräte.

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