Compliance & Regulatory Monitor

UrhG § 89 – Rechte am Filmwerk

In diesem Gesetz geht es um die Rechte von Personen, die an der Herstellung eines Films mitwirken. Wenn jemand ein Urheberrecht an einem Film erwirbt, hat der Filmhersteller das ausschließliche Recht, den Film und seine Bearbeitungen zu nutzen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen