UrhG § 91 – (weggefallen)
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseUrhG § 91 Allgemein
- Stand26.05.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1273
Der § 91 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist weggefallen. Das bedeutet, dass dieser Paragraph nicht mehr gilt und somit keine rechtlichen Regelungen mehr enthält.
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