Compliance & Regulatory Monitor

UrhG § 94 – Schutz des Filmherstellers

In diesem Gesetz geht es um die Rechte von Filmherstellern. Sie haben das exklusive Recht, ihre Filme zu vervielfältigen, zu verkaufen, vorzuführen und im Radio oder Internet zu nutzen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen