UrhG § 124 – Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseUrhG § 124 Allgemein
- Stand26.05.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1273
In diesem Gesetz geht es um den Schutz von wissenschaftlichen Ausgaben und Lichtbildern. Es sagt, dass bestimmte Regeln aus anderen Paragraphen auch hier gelten.
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