UrhG § 126 – Schutz des Herstellers von Tonträgern
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseUrhG § 126 Allgemein
- Stand26.05.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1273
In diesem Gesetz wird erklärt, welche Rechte Hersteller von Tonträgern (z.B. Musik-CDs oder Schallplatten) in Deutschland haben.
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