Compliance & Regulatory Monitor

UrhG § 133 – Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790

In diesem Gesetz geht es um Regeln, die für bestimmte Verträge zwischen 2017 und 2021 gelten. Es wird erklärt, wie die neuen Regelungen zur Urheberbeteiligung und Auskunftspflichten ab bestimmten Terminen anwenden.

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