Compliance & Regulatory Monitor

UrhG § 137 – Übertragung von Rechten

In diesem Gesetz geht es darum, wie und unter welchen Bedingungen Urheberrechte, also die Rechte an kreativen Werken, von einer Person auf eine andere übertragen werden können. Es regelt, was passiert, wenn so eine Übertragung vor Inkrafttreten des Gesetzes stattfand und wie lange die Rechte gelten.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen