Compliance & Regulatory Monitor

UrhG § 54d – Hinweispflicht

In diesem Paragraphen wird die Pflicht beschrieben, in Rechnungen über bestimmte Geräte und Speichermedien auf die Urhebervergütung hinzuweisen. Dies gilt, wenn eine Rechnung ausgestellt werden muss.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen