Compliance & Regulatory Monitor

UrhG § 137j – Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG

Der Paragraph bezieht sich auf Übergangsregelungen im Urheberrecht, die durch eine EU-Richtlinie entstanden sind. Er regelt, wie lange technische Schutzrechte für Musik- und Tonträger bestehen und was passiert, wenn diese Rechte erlöschen oder wieder aufleben.

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