UrhG § 87f – Begriffsbestimmungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseUrhG § 87f Allgemein
- Stand26.05.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1273
In diesem Paragraphen wird erklärt, was eine Presseveröffentlichung ist und wer als Presseverleger gilt. Eine Presseveröffentlichung ist eine Sammlung von journalistischen Texten, die regelmäßig erscheint, wie zum Beispiel Zeitungen und Magazine.
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