BDSG § 2 – Begriffsbestimmungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseBDSG § 2 Allgemein
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
Dieser Paragraph des BDSG erklärt, was unter 'öffentlichen Stellen' zu verstehen ist. Es wird zwischen öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder unterschieden und auch erklärt, wann Privatunternehmen als öffentliche Stellen gelten.
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