BDSG § 7 – Aufgaben
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseBDSG § 7 Allgemein
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
In diesem Gesetz geht es um die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Diese Person sorgt dafür, dass alle Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden.
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