BDSG § 8 – Errichtung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseBDSG § 8 Allgemein
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
Der Text beschreibt die Gründung und Struktur des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland. Diese Behörde hat ihren Sitz in Bonn und kümmert sich um Datenschutzfragen.
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