BDSG § 17 – Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseBDSG § 17 Allgemein
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
In diesem Gesetz geht es um die Vertretung Deutschlands im Europäischen Datenschutzausschuss. Dieser Ausschuss befasst sich mit Datenschutzfragen in Europa.
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