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BDSG § 32 – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

In diesem Gesetz geht es darum, dass Personen informiert werden müssen, wenn ihre persönlichen Daten erhoben werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Informationserteilung nicht notwendig ist, z.B.

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