Compliance & Regulatory Monitor

BDSG § 39 – Akkreditierung

In diesem Abschnitt geht es um die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die einen Datenschutznachweis erbringen wollen. Diese Akkreditierung wird von bestimmten Aufsichtsbehörden vergeben und basiert auf den Regeln des Akkreditierungsstellengesetzes.

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