Compliance & Regulatory Monitor

BDSG § 40 – Aufsichtsbehörden der Länder

In diesem Gesetz geht es um die Aufsichtsbehörden der Länder, die die Datenschutz-Vorschriften aus der EU überwachen. Sie dürfen Daten nur für ihre Aufsicht verwenden und müssen gemeinsame Entscheidungen treffen, wenn es mehrere zuständige Behörden gibt.

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