BDSG § 41 – Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseBDSG § 41 Allgemein
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
In diesem Paragraphen steht, wie mit Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgegangen wird. Es werden auch festgelegt, welche Regelungen für Bußgelder und Strafverfahren gelten.
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