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BDSG § 41 – Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren

In diesem Paragraphen steht, wie mit Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgegangen wird. Es werden auch festgelegt, welche Regelungen für Bußgelder und Strafverfahren gelten.

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