BDSG § 44 – Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseBDSG § 44 Allgemein
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
In diesem Gesetz geht es darum, wo und wie betroffene Personen Klagen gegen Unternehmen oder Auftragnehmer einreichen können, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Datenschutzrechte verletzt wurden. Das betrifft die Regeln aus der Datenschutzverordnung der EU.
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