BDSG § 47 – Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseBDSG § 47 Allgemein
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
In diesem Gesetz geht es darum, wie Unternehmen und Organisationen mit persönlichen Daten von Menschen umgehen müssen. Es gibt Regeln, die sicherstellen, dass diese Daten fair und sicher verarbeitet werden.
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