BDSG § 55 – Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseBDSG § 55 Allgemein
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
Das Gesetz sagt, dass Unternehmen Informationen über die Verarbeitung von persönlichen Daten zur Verfügung stellen müssen. Es geht darum, welche Daten sie nutzen und welche Rechte du als betroffene Person hast.
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