BDSG § 58 – Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseBDSG § 58 Allgemein
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
In diesem Gesetz geht es um die Rechte von Menschen in Bezug auf ihre persönlichen Daten. Sie können verlangen, dass falsche Daten korrigiert oder gelöscht werden.
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