Compliance & Regulatory Monitor

BDSG § 80 – Datenübermittlung ohne geeignete Garantien

Es geht darum, unter welchen Bedingungen persönliche Daten ohne spezielle Sicherheiten an andere Stellen weitergegeben werden dürfen. Das betrifft vor allem Notfälle oder Situationen, in denen jemand in Gefahr ist.

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