BDSG § 83 – Schadensersatz und Entschädigung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseBDSG § 83 Allgemein
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
In diesem Gesetz wird erklärt, dass Unternehmen oder Personen, die deine Daten rechtswidrig verarbeitet haben, dir Schadensersatz zahlen müssen, wenn dir dadurch ein Schaden entstanden ist. Du kannst auch eine Geldentschädigung für nicht-monetäre Schäden verlangen.
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