MarkenG § 2 – Anwendung anderer Vorschriften
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 2 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Paragraphen geht es darum, dass der Schutz von Marken und ähnlichen Kennzeichen nicht nur durch dieses spezielle Gesetz geregelt ist. Es können auch andere Gesetze zum Schutz dieser Namen und Zeichen genutzt werden.
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