Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 51 – Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte

In diesem Gesetz geht es um den Schutz von Marken. Eine Marke kann für nichtig erklärt werden, wenn es eine ältere Marke oder ein älteres Recht gibt, das im Wege steht.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen