Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 60 – Ermittlungen, Anhörungen, Niederschrift

In diesem Paragraphen wird erklärt, dass das Deutsche Patent- und Markenamt verschiedene Ermittlungen anstellen kann, um Fälle rund um Marken zu klären. Dazu gehört das Anhören von Beteiligten und das Sammeln von Beweisen.

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