Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 61 – Beschlüsse, Rechtsmittelbelehrung

In diesem Abschnitt des Markenrechts geht es darum, wie Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts ergehen und wie man gegen diese Beschlüsse vorgehen kann. Bei wichtigen Entscheidungen müssen diese erklärt und den Beteiligten zugeschickt werden.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen