MarkenG § 82 – Anwendung weiterer Vorschriften, Anfechtbarkeit, Akteneinsicht
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 82 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Paragraphen wird erklärt, wie das Verfahren vor dem Bundespatentgericht geregelt ist. Es wird auch erwähnt, dass andere Gesetze Anwendung finden, wenn das MarkenG nichts dazu sagt.
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