MarkenG § 83 – Zugelassene und zulassungsfreie Rechtsbeschwerde
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 83 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
Das Gesetz regelt, wann eine Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts zulässig ist. Eine Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, das man einlegen kann, um eine Entscheidung überprüfen zu lassen.
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