MarkenG § 85 – Förmliche Voraussetzungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 85 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Abschnitt des Markengesetzes geht es um die formellen Anforderungen an eine Rechtsbeschwerde, also das Anfechten eines gerichtlichen Beschlusses. Es wird erklärt, innerhalb welchen Zeitraums und in welcher Form die Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden muss.
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